Von einer Ausübung spricht man, wenn der Besitzer eines Warrants sein Optionsrecht geltend macht. Vor dem Laufzeitende lohnt sich eine Ausübung in aller Regel nicht.
Von einer Ausübung spricht man, wenn der Besitzer eines Warrants sein Optionsrecht geltend macht. Vor dem Laufzeitende lohnt sich eine Ausübung in aller Regel nicht.